Programmziel
Wer kann sich bewerben?
- bereits promovieren
oder - noch nicht promovieren und Ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit dem Master oder Diplom, in Ausnahmefällen mit dem Bachelor, abgeschlossen haben.
Was wird gefördert?
Dauer der Förderung
- Gefördert werden 7 bis maximal 12 Monate. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die von Ihnen gewünschte Förderdauer an. Die Förderdauer wird dann im Rahmen des Auswahlverfahrens von einer Auswahlkommission festgelegt. Die Kommission berücksichtigt dabei Ihre Arbeitsplanung.
- Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate je nach Ausbildungsstand in Höhe von 1.200 Euro für Promovierende,
falls Sie nicht promovieren 934 Euro - Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung (siehe auch wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 4)
- eine Reisekostenpauschale, sofern die Kosten nicht vom Heimatland oder von anderer Seite getragen werden
- einmalige Forschungsbeihilfe (wenn Sie aus einem DAC-Land kommen, erhalten Sie eine Pauschale von 460 €, für alle anderen Länder beträgt die Beihilfe 260 €)
- monatliche Mietbeihilfen
- monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Forschungsaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Wenn ein Sprachkursstipendium gewährt wird und die Arbeitssprache am Gastinstitut Deutsch ist, ist die Teilnahme verpflichtend.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während Ihres Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt Ihrer Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.
Auswahl
Die Auswahlkriterien sind:
1. Qualifikation:
- Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
- Studienverlauf
- Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache(n)
- ggf. wissenschaftliche Leistungen nach Studienabschluss (z.B. Veröffentlichungen, Vorträge, Konferenzbeiträge)
- Qualität des Forschungsvorhabens sowie der Vorbereitung (Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens, Wahl der Gastinstitution und Kontaktaufnahme)
- Durchführbarkeit sowie Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans
- Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich), sofern relevant
- Karriereperspektiven: Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Deutschlandaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
- Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Deutschlandaufenthalt, Deutschkenntnisse (sofern abweichend von der Arbeitssprache);
- Außerfachliches Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.