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Bewerbungstermine, Bewerbungsformulare
Für das Sommersemester müssen die Bewerbungsunterlagen in der Regel bis zum 15. Januar bei der Hochschule, bei ASSIST oder der ZVS vorliegen. Für das Wintersemester ist der Bewerbungsschluss am 15. Juli.
Einige Hochschulen haben die Termine nach vorn verlegt, informieren Sie sich daher immer auch bei der Hochschule Ihrer Wahl über die konkreten Bewerbungstermine! Bewerbungsformulare können von den Internetseiten der Hochschulen oder von der Seite des DAAD heruntergeladen werden.
Die Arbeits- und Servicestelle ASSIST hat am 1. Mai 2004 ihre Tätigkeit aufgenommen. Hier werden die Bewerbungen von internationalen Studierenden vorab auf Vollständigkeit und auf die erforderlichen Qualifikationen geprüft.
Zurzeit arbeiten 50 deutsche Hochschulen mit ASSIST zusammen, die Zahl nimmt jedoch ständig zu. Wenn Sie an einer der ASSIST-Hochschulen ein Vollstudium beginnen möchten, müssen Sie Ihre Bewerbung direkt an ASSIST schicken. Weitere Informationen hier.
Zulassungsbeschränkungen: numerus clausus und ZV
Die Fächer Medizin, Pharmazie, Psychologie und Zahnmedizin unterliegen einem bundesweiten Nummerus Clausus. Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem dieser Fächer bewerben wollen, müssen Sie Ihre Bewerbung an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) schicken. Die ZVS vergibt die Studienplätze zentral auch für weitere Fächer an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.
In Deutschland gibt es an den öffentlichen Hochschulen und Universitäten in der Regel keine Aufnahmeprüfung. In Fächern, wo es zu viele Bewerber um einen Studienplatz gibt, gelten jedoch Zulassungsbeschränkungen. Meist wurde in solchen Fällen ein Numerus clausus, das heißt eine bestimmte Durchschnittsnote des Abiturs, festgelegt. Nur wer das Abitur mit diesem Durchschnitt oder besser abgelegt hat, bekommt einen Studienplatz.
Für die meisten Fächer gibt es inzwischen eine hochschulinterne Zulassungsbeschränkung. Informationen dazu erhalten Sie auf den Internetseiten oder im Akademischen Auslandsamt der Hochschule Ihrer Wahl. Für die Hochschulen im Bundesland Nordrhein-Westfalen und die Fächer Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie und Zahnmedizin werden die Studienplätze zentral von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben. EU-Bürger, die ein Vollstudium in einem der genannten Fächer aufnehmen möchten, müssen ihre Bewerbung bei der ZVS einreichen.