Tipps für den Start

Was ist bei Ankunft in Deutschland zu beachten? Die ersten Schritte, die Sie innerhalb der ersten Woche erledigen sollten:

Unterkunft
Schon von Ihrem Heimatland aus sollten Sie versuchen, eine Unterkunft für die Zeit Ihres Aufenthaltes in Deutschland zu suchen. Besonders empfehlenswert für Sie ist das Servicepaket des Deutschen Studentenwerks. Es kostet ca. 300 Euro im Monat. Dafür haben Sie eine Wohnung während der ersten sechs Monate Ihres Aufenthaltes. Außerdem enthält es die Verpflegung in der Mensa. Auch der Sozialbeitrag und an vielen Orten der Beitrag für das Semesterticket ist darin enthalten.

Websites, die die Suche erleichtern können:
wg-gesucht
Studenten-Wohnung

Akademisches Auslandsamt
Im Akademischen Auslandsamt sollten Sie sich möglichst sofort nach Einreise melden. Es kann Ihnen bei vielen Dingen helfen, die jetzt erledigt werden müssen. So kann man Ihnen dort Hilfestellung bei der Wohnungssuche geben, falls Sie nicht vom Heimatland aus ein Zimmer haben mieten können. Dort erfahren Sie alles zu Einführungswochen, Sprachkursen, Feten und Betreuungsprogrammen. Außerdem findet sich dort Informationsmaterial, von Stadt- und Busfahrplänen bis hin zu Studienplänen.

Bankverbindung
Um in Deutschland irgendwelche Zahlungen tätigen zu können, z. B. die Sozialgebühren für die Immatrikulation oder die Zahlung der Krankenversicherung, ist es wichtig, dass Sie ein Girokonto einrichten. Also sollte Ihr nächster Schritt Sie zu einer Bank oder Sparkasse führen. Viele Geldinstitute bieten dies für Studierende kostenfrei an.

Krankenkasse
Zur Einschreibung (Immatrikulation) müssen Sie krankenversichert sein.  Studierende aus Estland, Lettland und Litauen können weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung im Heimatland versichert bleiben. Erkundigen Sie sich und lassen sich eine Bestätigung ausstellen, die Sie bei der Einschreibung vorlegen. Sie müssen dann keine deutsche Krankenversicherung abschließen.

Wenn Sie sich in Deutschland versichern wollen, können Sie sich durch Vorlage Ihrer Immatrikulationsbescheinigung zum Studententarif versichern lassen. Der Studententarif ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich. Günstige private Krankenversicherungen teilt Ihnen das Studentensekretariat Ihrer Hochschule auf Anfrage gerne mit.

Einwohnermeldeamt
Innerhalb der ersten beiden Wochen nach der Ankunft in Deutschland müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt, Meldebehörde) melden. Dort benötigen Sie folgende Unterlagen:

Weitere Informationen hier.

Studentensekretariat
Mit diesen Bescheinigungen können Sie sich nun zur Einschreibung (Immatrikulation) an das Studentensekretariat wenden. Dazu sollten Sie außerdem die Zulassung mitbringen.

Die oben genannten Schritte sollten Sie innerhalb der ersten Woche nach Ankunft in Deutschland erledigen. Nun können Sie in Ruhe die Universität und die Stadt erkunden und sich auf das Studium konzentrieren.

Mehr Geld durch einen Nebenjob

Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit wird in Deutschland erst ab 2011 gelten. Ab den 1. Januar 2009 gelten für Studierende folgende Regelungen:

Nach § 16 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes sind ausländische Studenten - soweit sie nicht als Staatsangehörige aus den alten EU-Staaten Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen - berechtigt,  eine Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie studentische Nebentätigkeiten, auszuüben.

Studentische Nebentätigkeiten an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sind ohne zeitliche Begrenzung möglich. Zu den studentischen Nebentätigkeiten sind auch solche Beschäftigungen zu rechnen, die sich auf hochschulbezogene Tätigkeiten im fachlichen Zusammenhang mit dem Studium in hochschulnahen Organisationen (z.B. in Wohnheimen des Deutschen Studentenwerks und in der Beratungsarbeit der Hochschulgemeinden, der Allgemeinen Studierendenausschüsse -Asten- und der World University Service) beschränken.

Die Erlaubnis zu studentischen Nebentätigkeiten ist kraft Gesetzes von der Aufenthaltserlaubnis mit erfasst. Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Die Tätigkeiten dürfen jedoch den Aufenthaltszweck "Studium" nicht gefährden.

Weitere Informationen hier

 

3/23/09