Bewerbungstermine, Bewerbungsformulare

Für einen Studienbeginn im Wintersemester müssen die Bewerbungsunterlagen in der Regel bis zum 15. Juli bei der Hochschule, bei ASSIST oder der ZVS vorliegen. Für das Sommersemester ist der Bewerbungsschluss am 15. Januar.

Achtung: An manchen Hochschulen gibt es abweichende Termine. Im Zuge der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge ist meist nur noch eine Zulassung zum Wintersemester möglich, oft verbunden mit einer vorgezogenen Bewerbungsfrist. Erkundigen Sie sich frühzeitig nach den genauen Terminen für Bewerbung und Veranstaltungsbeginn an Ihrer Wunschhochschule.

Bewerbungsformulare können von den Internetseiten der Hochschulen oder hier heruntergeladen werden.

Arbeits- und Sevicestelle für Studienbewerbung internationaler Studienbewerber (ASSIST e.V.)

Wenn Sie sich an einer Hochschule bewerben möchten, die mit der "Arbeits- und Servicestelle für Studienbewerbung internationaler Studienbewerber" zusammenarbeitet, müssen Sie das über uni-assist tun. Eine Liste der Hochschulen finden Sie hier. Wenn Ihre Wunschhochschule nicht auf der Liste steht, können Sie sich direkt bei dieser Hochschule bewerben.

uni-assist prüft, ob die Bewerbungsunterlagen vollständig sind und ob die vorhandenen Bildungsnachweise grundsätzlich für eine Zulassung zum gewünschten Studium ausreichen. Wenn wichtige Dokumente fehlen, informiert uni-assist die Studienbewerber umgehend, damit sie die benötigten Papiere innerhalb der Bewerbungsfrist nachreichen können.

Wenn eine Bewerbung alle Anforderungen der Wunschhochschule erfüllt, leitet uni-assist sie elektronisch an diese Hochschule weiter. Eine von uni-assist weitergeleitete Bewerbung entspricht somit klar definierten Mindeststandards: ein Qualitätsbeweis für die Bewerbung.

Zulassungsbeschränkungen: numerus clausus und ZVS

In Deutschland gibt es an den öffentlichen Hochschulen und Universitäten in der Regel keine Aufnahmeprüfung. In Fächern, wo es zu viele Bewerber um einen Studienplatz gibt, gelten jedoch Zulassungsbeschränkungen. Meist wurde in solchen Fällen ein Numerus clausus , das heißt eine bestimmte Durchschnittsnote des Abiturs, festgelegt. Nur wer einen Sekundarschulabschluss mit diesem Durchschnitt oder besser hat, bekommt einen Studienplatz in diesem Fach. Genauere Informationen zu Terminen, aktuellen NC-Fächern und Auswahlkriterien erfahren Sie auf der Homepage der ZVS.

Für die meisten Fächer gibt es inzwischen eine hochschulinterne Zulassungsbeschränkung. Informationen dazu erhalten auf den Internetseiten oder im Akademischen Auslandsamt der Hochschule Ihrer Wahl.